Dein Recht auf Selbstverteidigung – Was ist Notwehr?
Siehst du dich einem rechtswidrigen Angriff ausgeliefert, darfst du dich verteidigen und zur Wehr setzen. Geregelt wird dies durch den Paragraphen 32 im deutschen Strafgesetzbuch. Der sogenannte Notwehrparagraph (§32 StGB) handelt von der Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder von einem anderen abzuwenden.
Notwehr kann nicht nur zum Schutz der eigenen Unversehrtheit ausgeübt werden sondern auch zum Schutz eigener und fremder Individualrechtsgüter, wie zum Beispiel Menschenwürde, Ehre, Leben, Gesundheit, Freiheit, und Besitz. Das Einschreiten zur Hilfe einer dritten Person oder die Verteidigung des Haustieres gegen einen Angreifer fällt also unter Notwehr.
„Notwehr gestattet die Verletzung von Rechtsgütern des Angreifers und verpflichtet diesen zu dessen Duldung. Daher stellt eine durch Notwehr gerechtfertigte Handlung kein Unrecht dar. Das Notwehrrecht zeichnet sich im Vergleich zu anderen Rechtfertigungsgründen dadurch aus, dass es dem Handelnden besonders weitreichende Eingriffsbefugnisse vermittelt.“ (Quelle: Wikipedia.de)
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
§ 33 Überschreitung der Notwehr
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
§ 34 Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Quelle: Strafgesetzbuch StGB
Recht muss dem Unrecht nicht weichen!
Befindest du dich in einer Gefahrensituation und musst Gewalt anwenden um dich zu verteidigen so ist diese Gewaltanwendung, sofern sie angemessen ist, nicht strafbar. Welche Notwehr gerechtfertigt ist und welche nicht, hängt immer vom Einzelfall ab. Im Zweifel muss ein Richter darüber entscheiden. Für seine Entscheidung gilt der Grundsatz: Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.
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